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KFZ-Sachverständiger für Berlin und Brandenburg

 

Ihr gutes Recht!
Wenn Sie als Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der “Geschädigte” sind, dann muss der Verursacher des Unfalles den gesamten Schaden des Geschädigten, ersetzen (§ 249 BGB).

Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Selbst dann, wenn die Versicherung des Verursachers bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Sie hatten einen Unfall?
Ich bin rund um die Uhr für Sie erreichbar und berate Sie unverbindlich und kostenlos.

Sebastian Marti
Telefon 033608 609519
Handy 0172 4692217
E-Mail kfz.marti@gmail.com